Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.12.1997 - 16 U 118/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 651c Abs 2 S 1 BGB, § 651d Abs 2 BGB, § 651d Abs 1 BGB, § 651f Abs 1 BGB, § 78 Abs 1 ZPO
- Kanzlei Prof. Schweizer
Schadensersatz für mit eine Vielfalt von Mängeln behaftete Pauschalreise
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- reise-recht-wiki.de
Reisepreisminderung wegen Reisemängeln unterschiedlicher Intensität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 20.03.1997 - 4 O 584/96
- OLG Frankfurt, 18.12.1997 - 16 U 118/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 202
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- LG Frankfurt/Main, 19.09.1988 - 24 S 123/88
Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.1997 - 16 U 118/97
Der Senat vertritt dazu in Kenntnis der Rechtsprechung der reiserechtlichen Berufungskammer des LG Frankfurt am Main (- 19.9.1988 - NJW-RR 1988, 1451 (1453)) eine bis heute nicht geänderte anderweitige Auffassung. - LG Frankfurt/Main, 07.01.1991 - 24 S 299/90
Minderung bei Verzögerung der Rückkehr
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.1997 - 16 U 118/97
Wegen der um drei Tage verzögerten Rückkehr der Kläger, die von der Beklagten zu vertreten ist, weil sie nicht für das erforderliche Transportmittel am vorgesehenen Rückreisetag gesorgt hat, haben die Kläger über die Minderung hinaus ebenfalls einen Anspruch auf Entschädigung nach § 651 f Abs. 2 BGB (LG Frankfurt am Main - 7.1.1991 - NJW-RR 1991, 630 (631)). - OLG Frankfurt, 29.02.1988 - 16 U 187/87
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.1997 - 16 U 118/97
Die Grenze der Erheblichkeit, die der Senat in ständiger Rechtsprechung (- 29.2.1988 - NJW-RR 1988, 632; - 6.4.1995 - RRa 1995, 147 (149) = OLGR-Frankfurt 1995, 143) in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (Führich, Reiserecht, RN 348) mit 50% annimmt, ist überschritten.
- BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89
Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.1997 - 16 U 118/97
Zu Recht hat es die Entscheidung des BGH vom 7. Juni 1990 - NJW 1990, 3085 - berücksichtigt. - OLG Frankfurt, 01.12.1982 - 17 U 30/82
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.1997 - 16 U 118/97
Davon unabhängig bedarf es dann keiner Mängelanzeige, wenn eine Abhilfe des Mangels auch bei Kenntnis des Reiseveranstalters gar nicht möglich gewesen wäre (BGH - 20.9.1984 - Z 92, 177 (179); OLG Frankfurt am Main - 1.12.1982 - NJW 1983, 235 (237); Wolter in MünchKomm-BGB, § 651 d RN 5). - LG Frankfurt/Main, 07.03.1988 - 24 S 94/87
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.1997 - 16 U 118/97
Bei einer Reise in ein fremdsprachiges Ausland wird in diesem Falle eine Pflicht des Reisenden, sich telefonisch oder telegrafisch an die Zentrale des Reiseveranstalters in Deutschland zu wenden, verneint (LG Frankfurt am Main - 7.3.1988 - NJW-RR 1988, 634).
- BGH, 15.07.2008 - X ZR 93/07
Zur Bemessung der Minderung des Reisepreises bei Beinahe-Absturz auf dem Rückflug …
Das gilt auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Reiseveranstalter nur die Bereitstellung der Reiseleistungen und nicht Erholung an sich schuldet (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 59, 61; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 202, 203 mit Zitat aus OLG Frankfurt vom 14.1.1993 - 16 U 2/92, soweit ersichtlich sonst nicht veröffentlicht; LG Frankfurt a.M. (21. Zivilkammer) NJW-RR 1990, 1396, 1397, allerdings unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes nach § 651f BGB; LG Hamburg NJW-RR 1997, 1138, jedenfalls im Ausgangspunkt auch zutreffend AG Neuss RRa 2000, 181 f.; Tonner, Anm. zu BGH LM § 651a BGB Nr. 9 Bl. 5;… Tonner in MünchKomm/BGB, 4. Aufl. 2005, Rdn. 21 zu § 651d für den Fall, dass eine Ausstrahlungswirkung eintrete;… Staudinger/Jörn Eckert, BGB, Neubearbeitung 2003, Rdn. 3 zu § 651d BGB). - LG Duisburg, 31.05.2007 - 12 S 116/06
Konkrete Bemessung der Höhe des Minderungsbetrages wegen eines …
Infolgedessen ist die Minderung grundsätzlich für jeden betroffenen Zeitabschnitt im Rahmen des Reisezeitraums gesondert zu bemessen (vgl. OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1999, 202; LG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 50).Nach vorzugswürdiger Ansicht sind sie nicht über das Rechtsinstitut der Minderung, sondern über Schadensersatzansprüche gemäß § 651f BGB zu lösen (OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1999, 202; LG Frankfurt a. M., NJW-RR 2002, 270).
Eine "Rückwirkung" lässt sich in dem der vorgenannten Entscheidung zugrunde liegenden Fall, dass ein Reisender in den ersten Tagen des Urlaubs aufgrund eines Reisemangels eine schwere Verletzung erleidet oder erkrankt, mit der Erwägung begründen, dass der Erholungswert eines Urlaubs nicht linear ansteigt, sondern ein Erholungseffekt sich in der Regel erst nach mehreren Tagen einstellt (vgl. OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1999, 202).
- LG Koblenz, 07.11.2016 - 2 S 28/15
Minderungs- und Schadensersatzansprüche aus einem Reisevertrag wegen verspäteten …
Allerdings ist die Anzeige entbehrlich, wenn der Veranstalter den Mangel zweifelsfrei kennt oder eine Abhilfe nicht möglich ist (OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1999, 202;… LG Arnsberg NJW-RR 2007, 930, Rn. 13). - AG Frankfurt/Main, 27.03.2001 - 30 C 2601/00
Überbuchung der Reise - Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit
Zutreffend weist die Beklagte darauf hin, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise, die zu einem Rücktritt des Reisenden im Sinne des § 651 a Abs. 4 S. 2 oder 651 e Abs. 1 BGB berechtigt, in der Regel nur dann anzunehmen ist, wenn der Gesamtwert der Reise betroffen ist und eine zeitanteilige Minderung von mindestens 50 % (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 99, 202) oder jedenfalls 20 % (LG Frankfurt am Main NJW-RR 92, 1083); von der Beklagten zu den Akten gereichte Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 01.03.2001 (2/24 S 255/00) gerechtfertigt wäre. - LG Duisburg, 24.02.2004 - 13 S 32/04
Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises wegen einer behaupteten …
Die Erheblichkeit der Beeinträchtigung wird nach überwiegender Meinung in der Rechtsprechung - in Anlehnung an den Begriff der erheblichen Beeinträchtigung in § 651 Abs. 1 f BGB - jedenfalls dann bejaht, wenn der Gesamtwert der Reise betroffen ist und eine zeitanteilige Minderung von mindestens 50 % gerechtfertigt wäre (vgl. OLG Frankfurt , NJW-RR 1999, 202;… OLG Stuttgart , RRa 1994, 28, vgl. auch Sprau , a.a.O.).